Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Blockera Verkehrssicherung Inh. P.
Michalski für das errichten einer
Halteverbotszone

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bestellung von
Halteverbotszonen bei Blockera Verkehrssicherung P.Michalski (nachfolgend
„Blockera“ genannt) durch den Besteller. Die Bestellung erfolgt bei Blockera
Verkehrssicherung Phillipp Michalski, Langstraße 24, 68169 Mannheim.

2. Bestellung, Leistung und Ausführung

Der Besteller verpflichtet sich, im Online-Bestellformular alle erforderlichen Daten
wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Dazu gehören der Grund für die
Beantragung der Halteverbotszone, die Straße, die Hausnummer sowie der
Zeitraum mit Datum und Uhrzeit für die Halteverbotszone. Die Halteverbotszone
muss dort beantragt werden, wo der Standplatz für z.B. den Möbeltransporter
benötigt wird. Es ist nicht erforderlich, dass es sich um die Aus- oder
Einzugsadresse handelt. Halteverbotszonen können nicht an
Behindertenparkplätzen, Bushaltestellen, Sperrflächen auf Straßen/Gehwegen
oder Hofeinfahrten eingerichtet werden. Die Einrichtung einer Halteverbotszone
ist nur auf erlaubten Parkplätzen möglich. Dies bedeutet, wo auch im Normalfall
geparkt werden darf. Der Besteller muss die Hausnummer/n im Bereich der
Halteverbotszone übermitteln.

Durch Absenden des Online-Bestellformulars erteilt der Besteller einen
rechtsverbindlichen Auftrag zur Aufstellung der Halteverbotsschilder. Der Vertrag
kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Blockera per E-Mail
zustande. Die Ausführung der Leistung ist von der Genehmigung der zuständigen
Behörde abhängig. Blockera hat keinen Einfluss auf die Genehmigung. Falls die
Behörde die Genehmigung nicht erteilt, kann Blockera den Auftrag nicht
ausführen.

Die Bestellung der Halteverbotszone muss mindestens 14 Tage vor dem
Gültigkeitsdatum beim Blockera eingehen.

Wenn eine behördliche Neubeantragung oder Umstellung erforderlich ist, weil der
Besteller fehlerhafte oder ungenaue Angaben gemacht hat, trägt der Besteller die
Kosten dafür.

3. Preise, Zahlungen und Mahnungen

Die Preise für die Dienstleistung sind Bruttopreise inklusive der gültigen
Mehrwertsteuer. Die Rechnungssumme ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig
und auf das aufgeführte Konto vom Blockera zu überweisen. Wenn bis einen Tag
vor dem Gültigkeitsdatum der Halteverbotszone kein Geldeingang verzeichnet
wird, kann Blockera die Halteverbotsschilder vorzeitig abholen.

Bei Zahlungsverzug werden für die erste schriftliche Mahnung 5,00 Euro und für
jede weitere Mahnung 10,00 Euro berechnet.

4. Haftung

Blockera haftet nur im Falle eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes für
entstandene Schäden. Er übernimmt keine Verantwortung, wenn Unbefugte die
ordnungsgemäß aufgestellten und dokumentierten Schilder manipulieren,
entfernen oder entwenden. Ebenfalls ist Blockera nicht haftbar, wenn der AG
eigenmächtig Änderungen an den Schildern vornimmt oder ihre Position
verändert, was zur Ungültigkeit der Parkverbotszone führt oder gegen geltendes
Recht verstößt. Blockera ist auch von der Haftung befreit, wenn höhere Gewalt,
deliktisches Verhalten Dritter oder unvorhergesehene Hindernisse oder
Ereignisse, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen, eintreten. Der
Besteller entbindet Blockera von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund von
Abschleppvorgängen oder sonstigen Beeinträchtigungen und Schäden.

5. Haftungsausschluss bei Diebstahl einer
Halteverbotszone

Blockera haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die durch den Diebstahl
einer Halteverbotszone verursacht werden. Der Besteller muss Blockera
umgehend informieren, wenn eine Halteverbotszone gestohlen wurde. Falls
genügend Zeit bis zum Gültigkeitsdatum vorhanden ist, wird Blockera versuchen,
eine neue Halteverbotszone aufzustellen, jedoch ohne Garantie. Blockera
schuldet lediglich die ordnungsgemäße Aufstellung der Schilder, nicht aber ihre
unveränderte Präsenz am Gültigkeitstag.

6. Reklamation

Reklamationen bezüglich einer Halteverbotszone müssen spätestens am
Gültigkeitstag eingehen, andernfalls werden sie generell abgewiesen.

7. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich nicht um einen Vertrag über die
Lieferung von Waren handelt, sondern um die Erbringung von kundenspezifischen
Dienstleistungen, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden
zugeschnitten sind. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden, für die bereits
Leistungen erbracht wurden, ist der AG zur Erstattung der entstandenen
Aufwendungen verpflichtet.

8. Datenschutz

Die Daten des Kunden werden von Blockera gespeichert und zur Durchführung
der vereinbarten Leistungen verarbeitet. Die Datenschutzerklärungen sind
Bestandteil der AGB und können unter
https://blockera-verkehrssicherung.de/datenschutz abgerufen werden.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Mannheim.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen
geltendes Recht verstoßen, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und
weiterhin gültig.